AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

„WAZ“ Wohnen auf Zeit in Weingarten

- Barbara & Udo Schneider

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Serviced Apartments zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Beherbergungsbetriebs.

2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden und/oder des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Apartmentbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind der Beherbergungsbetrieb und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Beherbergungsbetrieb gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Dritte wird dann Vertragspartner.

3. Bei Mehrfachbuchungen des Kunden (z.B. eines Unternehmens, das für seine Mitarbeiter ein Kontingent bucht) kommt ein sogenannter Kontingentvertrag zustande. Der Kunde haftet im Rahmen dieses Kontingentvertrages für alle Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht, wie wenn er die Leistungen des Beherbergungsbetriebes persönlich in Anspruch nehmen würde. Dies gilt auch für Einmalbuchungen des Kunden für einen anderen Endnutzer.

4. Alle Ansprüche gegen den Beherbergungsbetrieb verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf berechtigtem Rücktritt des Beherbergungsbetriebs beruhen.

 

 

 III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Apartments, bzw. gleichwertigen Ersatz bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Beherbergungsbetriebs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebs an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzlich gültige Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Beherbergungsbetrieb allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um    10 % anheben.

4. Die Preise können vom Beherbergungsbetrieb ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung des Beherbergungsbetriebs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Beherbergungsbetrieb dem zustimmt.

4.1. Der Übernachtungspreis ist ein Pauschalpreis und beinhaltet grundsätzlich alle anfallenden Nebenkosten. Der Beherbergungsbetrieb behält sich vor bei unangemessen hohen Verbrauchswerten eine Nachberechnung mit dem Kunden vorzunehmen. In den Preisen nicht enthalten sind etwa anfallende öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen, Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer“), etc. Die jeweiligen Beträge (falls erhoben) werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

5. Der Übernachtungspreis und die gebuchten Zusatzleistungen sind im Voraus, vor Anreise im Wege der durch den Beherbergungsbetrieb jeweils zur Verfügung gestellten Zahlungswege in Euro zu bezahlen. Dauert die Buchung länger als einen Monat, wird der Übernachtungspreis und die gebuchten Zusatzleistungen für die darauffolgenden Abrechnungsperioden jeweils 14 Tage vor Ablauf der nächsten 30-Tages-Periode abgerechnet. Per Überweisung vorgenommene Zahlungen müssen vor Anreise oder vor Buchungsverlängerung beim Beherbergungsbetrieb eingehen.

5.1 Rechnungen des Beherbergungsbetriebs ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen der Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Beherbergungsbetrieb bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5.2 Kreditkartenzahlung: Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird der Übernachtungspreis, alle sonstigen vereinbarten Entgelte sowie etwaige bei der Abreise vorhandene Schäden und Inventarfehlbestände der vom Kunden bei der Buchung anzugebenden Kreditkarte belastet. Der Kunde ermächtigt den Beherbergungsbetrieb, sowie dessen Inkassobevollmächtigte hierzu bereits unwiderruflich alle fällig werdenden Beträge von der vom Kunden bei der Buchung benannten, bei Vertragsabschluss vorgelegten oder vom Kunden nachträglich vorgelegten oder zusätzlich benannten Kreditkarte abzubuchen.

6. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Beherbergungsbetriebes aufrechnen, zurückbehalten oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) , Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Beherbergungsbetriebs (No Show)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Beherbergungsbetriebs zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Beherbergungsbetriebs auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Apartments hat der Beherbergungsbetrieb die Einnahmen aus der Weitervergabe der Apartments sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Termine/Fristen/Vereinbarungen:

Die Stornierung einer Buchung innerhalb von 24 Stunden ist kostenlos möglich.

Die Stornierung bis 7 Tage vor dem „Check in“ ist kostenlos möglich.

Nach diesem Zeitpunkt steht es dem Beherbergungsbetrieb frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für die mietweise Überlassung der Apartments zu bezahlen. Die maximale Erstattung wird hiermit auf 10 Tage vereinbart.

Die Rücktrittserklärung sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen (E-Mail, Fax), maßgeblich ist die Rechtzeitigkeit des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Beherbergungsbetrieb.  

Nach Anreise kann die Reservierung zu jederzeit verkürzt werden. Es wird eine Gebühr von  10 Tagen des vereinbarten Übernachtungspreises zu 90 % erhoben, (sollte die Restlaufzeit weniger als 10 Tage entsprechen werden nur die verbleibenden Tage berechnet). In dem Fall, dass sich aufgrund einer Verkürzung die Apartmentpreise verändern, behalten wir uns vor diese für den kompletten Aufenthalt anzupassen.

Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

V. Rücktritt des Beherbergungsbetriebs

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Beherbergungsbetrieb in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Beherbergungsbetriebs auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Punkt III Nr. 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Beherbergungsbetrieb gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Beherbergungsbetrieb ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

Höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

Apartments unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes, des Zwecks oder der Anzahl der Gäste, gebucht werden

Der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich des Beherbergungsbetriebs zuzurechnen ist.

Ein Verstoß gegen oben genannte Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4. Der Beherbergungsbetrieb hat den Kunden und den Gast von der Ausübung des Rücktritts-/Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Beherbergungsbetriebs entsteht kein Anspruch des Kunden und des Gastes auf Schadensersatz.

 

VI. Apartmentbereitstellung, -übergabe, -rückgabe

1. Die Überlassung des Serviced Apartments erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken und ausschließlich zum vorübergehenden Gebrauch. Der Kunde hat Anspruch auf Bereitstellung eines Serviced Apartments der gebuchten Kategorie. Er hat keinen Anspruch auf die zur Verfügungstellung eines bestimmten Serviced Apartments.

2. Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Beherbergungsbetrieb spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht frei, nachzuweisen, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Gebrauch / Nutzung der Serviced Apartments

1. Der Beherbergungsbetrieb überlasst dem Kunden das Serviced Apartment ausschließlich zu Beherbergungszwecken und ausschließlich zum vorübergehenden Gebrauch. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an nicht im Vertrag benannte Dritte ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Service Apartment Betreibers nicht gestattet.

2. Tierhaltung ist nicht gestattet.

3. Alle Serviced Apartments sind Nichtraucherapartments. Sollte trotzdem im Serviced Apartment geraucht werden, wird ein pauschaler Schadensersatz für die gesondert anfallenden Reinigungskosten sowie etwaige Umsatzeinbußen aufgrund einer (vorübergehenden) Nichtvermietbarkeit des Apartments in Höhe von pauschal € 250,00 fällig. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche des Beherbergungsbetriebs bleiben unberührt.

Behandlung der Serviced Apartments

a. Für das Serviced Apartment erhält der Gast bei Einzug einen Haus-/Türschlüssel, die bei Abreise dem Beherbergungsbetrieb zurückzugeben sind. Wird ein ausgehändigter Schlüssel verloren oder bei der Abreise nicht abgegeben, so wird dies mit einer Gebühr von 40,00 Euro berechnet.

b. Der Kunde hat das Serviced Apartment sowie die Gemeinschaftsräume und -einrichtungen pfleglich und schonend zu behandeln.

c. Das Inventar der Serviced Apartments darf nicht entfernt werden. Die Anbringung bzw. das Aufstellen von Dekorationsgegenständen an den Wänden ist untersagt.

d. Der Kunde haftet dem Beherbergungsbetrieb für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht verursacht werden, insbesondere auch, wenn die Räume unzureichend gelüftet, gereinigt, beheizt oder nicht ausreichend gegen Frost geschützt werden.

VIII. Haftung des Beherbergungsbetriebs

1. Der Beherbergungsbetrieb haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtung aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Beherbergungsbetrieb die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob vorsätzlichen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebs beruhen. Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllung gleich.

Erkennbare Mängel oder sonstige Schäden im oder am Serviced Apartment oder dessen Einrichtung sind dem Beherbergungsbetrieb vom Kunden unverzüglich anzuzeigen. Für durch verspätete Anzeige verursachte weitere Schäden haftet der Kunde. De Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt unberührt.

2. Für vom Kunden eingebrachte Sachen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die gesetzlichen Haftungshöchstbeträge der §§ 701 ff. BGB. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nachdem er von dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung Kenntnis erlangt hat, dem Beherbergungsbetrieb Anzeige macht (§ 703 BGB).

3. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem hauseigenen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und Fahrräder und deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Beherbergungsbetrieb übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung. Nachsendungen gegen Entgelt werden nicht angenommen. Ein Verwahrungsvertrag kommt hierdurch nicht zustande.

5. Der Kunde haftet für alle Schäden, die der Gast selbst, seine Mitarbeiter oder seine Besucher im Beherbergungsbetrieb oder am Inventar selbst schuldhaft verursacht hat.

6. Für Fundsachen wird keine Haftung übernommen. Sie werden nur auf Anfrage gegen Entgelt zurückgesendet. Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich zur Aufbewahrung    von 6 Monaten. Danach werden die Fundsachen entsorgt.

7. Soweit der Beherbergungsbetrieb für den Kunden Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt dieser im Namen und auf Rechnung des Gastes; der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt den Beherbergungsbetrieb von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

IX. Betreten des Serviced Apartments

1. Der Beherbergungsbetrieb, dessen Beauftragte oder Bevollmächtigte sind im Rahmen der vom Kunden gebuchten Zusatzleistungen (z.B. Reinigung, Betten- und Handtuchwechsel, Einkaufsservice, etc.) jederzeit berechtigt das Serviced Apartment zu betreten. Die Leistungserbringung erfolgt in der Regel im Rahmen der mit dem Kunden vorabgestimmten Leistungszeiten. Können Leistungszeiten im Einzelfall nicht eingehalten werden, ist die Leistungserbringung unter Wahrung der größtmöglichen Rücksichtnahme gegenüber dem Gast (z.B. Ankündigung des Eintritts durch Klopfzeichen, sorgfältiges sich vergewissern, dass der Gast nicht gestört wird, etc.) vorzunehmen. Ein Anspruch auf Leistungserbringung zu einer bestimmten Tageszeit besteht nicht.

2. Bei Gefahr ist dem Beherbergungsbetrieb, dessen Beauftragte oder Bevollmächtigte der Zutritt zu jeder Tages- und Nachtzeit gestattet.

3. Im Übrigen ist der Beherbergungsbetrieb, dessen Beauftragte oder Bevollmächtigte zum Betreten des Serviced Apartments zum Zwecke der Besichtigung und Prüfung nach vorheriger Anmeldung berechtigt.

4. Bei Abwesenheit des Kunden von mehr als 2 Wochen hat er alle Wasserzuläufe zu schließen und den Schlüssel/die Karte beim Beherbergungsbetrieb zu hinterlegen.

 

 

X. Laufzeit des Beherbergungsvertrages

1. Eine Buchung kann für mindestens 4 ÜE (4 Übernachtungen)  und für höchstens 6 Monate (inklusive etwaiger Vertragsverlängerung) vorgenommen werden. Eine stillschweigende Verlängerung durch fortgesetzten Gebrauch findet nicht statt.

2. Preiserhöhungen bei Vertragsverlängerungen/ Neubuchungen bleiben vorbehalten.

XI. Internet

Die Internetnutzung erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden. Für die über das Internet übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde selbst verantwortlich und kostentragungspflichtig. Der Kunde verpflichtet sich bei der Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten und dabei insbesondere keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte abzurufen oder zu verbreiten, keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen, die geltenden Jugendschutzvorschriften einzuhalten, keine belästigenden, verleumderischen, bedrohlichen oder sonst rechtswidrigen Inhalte zu versenden oder zu verbreiten, den Internetzugang nicht zur Versendung von Massen- oder Kettennachrichten („Spam“) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen und im Übrigen überhaupt alles zu unterlassen, was ihn selbst und/oder den Beherbergungsbetrieb Haftungsansprüchen Dritter aussetzen könnte. Der Kunde stellt den Beherbergungsbetrieb demgemäß von allen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Internets und/oder einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Ziffer XIV. beruhen. Dieser Freistellungsanspruch umfasst auch sämtliche dem Beherbergungsbetrieb durch die gerichtliche oder außergerichtliche Inanspruchnahme und Anspruchsabwehr entstehenden Kosten und Aufwendungen.

XII. Rückgabe des Serviced Apartments

1. Bei Beendigung der Buchung ist das Serviced Apartment am Tag der Abreise sauber, vollständig geräumt und im selben Zustand wie bei der Anreise bis spätestens 10:00 Uhr zurückzugeben. Auf vorstehend Ziffer VI. Nr. 3 wird verwiesen.

2. Bei Abreise sind ferner:

  • alle Fenster zu schließen;
  • alle elektrischen Geräte, außer dem Kühlschrank, abzuschalten;
  • sämtlicher Müll in die dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen;
  • alle Schlüssel und sonst überlassenen Zutritts- und Zugangsmittel des Serviced Apartments auf den Esstisch zu legen;
  • alle etwaig gebuchten Zusatzleistungen vollständig in den bei Einzug erhaltenen Boxen bereitzustellen.

3. Die Endreinigung wird vom Beherbergungsbetrieb durchgeführt und nur bei außergewöhnlich starken Verschmutzungen mit zusätzlich entstehenden Reinigungskosten im Rahmen einer Sonderreinigung dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei während des Aufenthalts des Kunden erkannten übermäßigen Verunreinigungen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche wegen übermäßiger Verschmutzung bleiben vorbehalten.

4. Bei Rückgabe wird ein Rückgabeprotokoll gefertigt, in das die vorhandenen Schäden sowie etwaig fehlendes Inventar aufzunehmen sind. Bei personenloser Rückgabe (z.B. Key-Box) erstellt der Beherbergungsbetrieb das Rückgabeprotokoll nach Inaugenscheinnahme des Serviced Apartments. Etwaige Abweichungen zwischen dem Übergabe- und dem Rückgabeprotokoll sind vom Beherbergungsbetrieb unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden zu rügen. Andernfalls gelten der Zustand sowie das vorhandene Inventar als genehmigt.

5. Etwaige Beschädigungen im oder am Serviced Apartment, Beschädigungen oder das Fehlen von Inventar oder Beschädigungen der Gemeinschaftsflächen und/oder deren Einrichtungen werden über die vom Kunden bei der Buchung anzugebenden Kreditkarte abgerechnet. Im Falle der Einräumung alternativer Zahlungsmethoden und der Stellung einer anderweitig vereinbarten Sicherheit, werden entsprechende Schäden und Inventarfehlstände mit dieser Sicherheit verrechnet, soweit diese nicht vorher in Anspruch genommen wurde. Etwaige über das beim Kunden zur Verfügung stehende Kreditartenlimit oder über die anderweitig zur Verfügung gestellte Sicherheit hinausgehende Schäden werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt und, soweit bereits bei Abreise im Rahmen der Übergabe erkannt, mit der Schlussrechnung abgerechnet.

XIII. Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten

1. Nach der gesetzlichen Regelung in § 29 Abs.1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) ist jede natürliche Person, die in Beherbergungsstätten für länger als sechs Monate aufgenommen wird verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Für Personen die im Inland nicht für eine Wohnung gemeldet sind, gilt die Meldepflicht sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten übersteigt.

2. Sobald die Person auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich und wirkt zum Tag des Auszugs.

3. Der Beherbergungsbetrieb weist den Gast ausdrücklich auf die bestehende besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten hin. Die nicht erfolgte, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Anmeldung kann ebenso wie die nicht erfolgte oder nicht rechtzeitige Abmeldung mit einer Geldbuße von bis zu tausend Euro geahndet werden.

4. Der Beherbergungsbetrieb ist seinerseits dazu verpflichtet bei der behördlichen Anmeldung und Abmeldung mitzuwirken und hierzu der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug innerhalb der zuvor genannten Fristen schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Beherbergungsbetrieb hält hierzu spezielle Formulare bereit und wird dem Gast den Ein- oder Auszug in Übereinstimmung mit den vorstehenden Regelungen bestätigen. Der Gast verpflichtet sich hierbei dazu eine vom ihm zu unterschreibende Bestätigung abzugeben, in der er dem Beherbergungsbetrieb bestätigt, dass sein Aufenthalt im Serviced Apartment lediglich vorübergehend ist und er spätestens bei Auszug eine ordnungsgemäße Abmeldebestätigung vorzulegen hat (Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten; keine dauerhafte Wohnsitzbegründung). Die Abgabe der Wohnungsgeberbestätigung und die Erfüllung der besonderen Mitwirkungspflichten des  Beherbergungsbetriebes  bei der An- und Abmeldung ist hiervon nicht abhängig.

 

 

XIV. Schlussbestimmung

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast oder Bucher sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand –auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand - 01.01.2021

 

Wohnen auf Zeit in Weingarten, Barbara & Udo Schneider, Pfärricher Str. 4, 88279 Amtzell waz-weingarten.de, infowaz-weingartende, Tel.: 07520-967 890

Allgemeine Geschäftsbedingungen

„WAZ“ Wohnen auf Zeit in Weingarten

- Barbara & Udo Schneider

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Serviced Apartments zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Beherbergungsbetriebs.

2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden und/oder des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Apartmentbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind der Beherbergungsbetrieb und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Beherbergungsbetrieb gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Dritte wird dann Vertragspartner.

3. Bei Mehrfachbuchungen des Kunden (z.B. eines Unternehmens, das für seine Mitarbeiter ein Kontingent bucht) kommt ein sogenannter Kontingentvertrag zustande. Der Kunde haftet im Rahmen dieses Kontingentvertrages für alle Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht, wie wenn er die Leistungen des Beherbergungsbetriebes persönlich in Anspruch nehmen würde. Dies gilt auch für Einmalbuchungen des Kunden für einen anderen Endnutzer.

4. Alle Ansprüche gegen den Beherbergungsbetrieb verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf berechtigtem Rücktritt des Beherbergungsbetriebs beruhen.

 

 

 III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Apartments, bzw. gleichwertigen Ersatz bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Beherbergungsbetriebs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebs an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzlich gültige Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Beherbergungsbetrieb allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um    10 % anheben.

4. Die Preise können vom Beherbergungsbetrieb ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung des Beherbergungsbetriebs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Beherbergungsbetrieb dem zustimmt.

4.1. Der Übernachtungspreis ist ein Pauschalpreis und beinhaltet grundsätzlich alle anfallenden Nebenkosten. Der Beherbergungsbetrieb behält sich vor bei unangemessen hohen Verbrauchswerten eine Nachberechnung mit dem Kunden vorzunehmen. In den Preisen nicht enthalten sind etwa anfallende öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen, Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer“), etc. Die jeweiligen Beträge (falls erhoben) werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

5. Der Übernachtungspreis und die gebuchten Zusatzleistungen sind im Voraus, vor Anreise im Wege der durch den Beherbergungsbetrieb jeweils zur Verfügung gestellten Zahlungswege in Euro zu bezahlen. Dauert die Buchung länger als einen Monat, wird der Übernachtungspreis und die gebuchten Zusatzleistungen für die darauffolgenden Abrechnungsperioden jeweils 14 Tage vor Ablauf der nächsten 30-Tages-Periode abgerechnet. Per Überweisung vorgenommene Zahlungen müssen vor Anreise oder vor Buchungsverlängerung beim Beherbergungsbetrieb eingehen.

5.1 Rechnungen des Beherbergungsbetriebs ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen der Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Beherbergungsbetrieb bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5.2 Kreditkartenzahlung: Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird der Übernachtungspreis, alle sonstigen vereinbarten Entgelte sowie etwaige bei der Abreise vorhandene Schäden und Inventarfehlbestände der vom Kunden bei der Buchung anzugebenden Kreditkarte belastet. Der Kunde ermächtigt den Beherbergungsbetrieb, sowie dessen Inkassobevollmächtigte hierzu bereits unwiderruflich alle fällig werdenden Beträge von der vom Kunden bei der Buchung benannten, bei Vertragsabschluss vorgelegten oder vom Kunden nachträglich vorgelegten oder zusätzlich benannten Kreditkarte abzubuchen.

6. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Beherbergungsbetriebes aufrechnen, zurückbehalten oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) , Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Beherbergungsbetriebs (No Show)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Beherbergungsbetriebs zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Beherbergungsbetriebs auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Apartments hat der Beherbergungsbetrieb die Einnahmen aus der Weitervergabe der Apartments sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Termine/Fristen/Vereinbarungen:

Die Stornierung einer Buchung innerhalb von 24 Stunden ist kostenlos möglich.

Die Stornierung bis 7 Tage vor dem „Check in“ ist kostenlos möglich.

Nach diesem Zeitpunkt steht es dem Beherbergungsbetrieb frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für die mietweise Überlassung der Apartments zu bezahlen. Die maximale Erstattung wird hiermit auf 10 Tage vereinbart.

Die Rücktrittserklärung sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen (E-Mail, Fax), maßgeblich ist die Rechtzeitigkeit des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Beherbergungsbetrieb.  

Nach Anreise kann die Reservierung zu jederzeit verkürzt werden. Es wird eine Gebühr von  10 Tagen des vereinbarten Übernachtungspreises zu 90 % erhoben, (sollte die Restlaufzeit weniger als 10 Tage entsprechen werden nur die verbleibenden Tage berechnet). In dem Fall, dass sich aufgrund einer Verkürzung die Apartmentpreise verändern, behalten wir uns vor diese für den kompletten Aufenthalt anzupassen.

Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

V. Rücktritt des Beherbergungsbetriebs

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Beherbergungsbetrieb in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Beherbergungsbetriebs auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Punkt III Nr. 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Beherbergungsbetrieb gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Beherbergungsbetrieb ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

Höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

Apartments unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes, des Zwecks oder der Anzahl der Gäste, gebucht werden

Der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich des Beherbergungsbetriebs zuzurechnen ist.

Ein Verstoß gegen oben genannte Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4. Der Beherbergungsbetrieb hat den Kunden und den Gast von der Ausübung des Rücktritts-/Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Beherbergungsbetriebs entsteht kein Anspruch des Kunden und des Gastes auf Schadensersatz.

 

VI. Apartmentbereitstellung, -übergabe, -rückgabe

1. Die Überlassung des Serviced Apartments erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken und ausschließlich zum vorübergehenden Gebrauch. Der Kunde hat Anspruch auf Bereitstellung eines Serviced Apartments der gebuchten Kategorie. Er hat keinen Anspruch auf die zur Verfügungstellung eines bestimmten Serviced Apartments.

2. Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Beherbergungsbetrieb spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht frei, nachzuweisen, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Gebrauch / Nutzung der Serviced Apartments

1. Der Beherbergungsbetrieb überlasst dem Kunden das Serviced Apartment ausschließlich zu Beherbergungszwecken und ausschließlich zum vorübergehenden Gebrauch. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an nicht im Vertrag benannte Dritte ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Service Apartment Betreibers nicht gestattet.

2. Tierhaltung ist nicht gestattet.

3. Alle Serviced Apartments sind Nichtraucherapartments. Sollte trotzdem im Serviced Apartment geraucht werden, wird ein pauschaler Schadensersatz für die gesondert anfallenden Reinigungskosten sowie etwaige Umsatzeinbußen aufgrund einer (vorübergehenden) Nichtvermietbarkeit des Apartments in Höhe von pauschal € 250,00 fällig. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche des Beherbergungsbetriebs bleiben unberührt.

Behandlung der Serviced Apartments

a. Für das Serviced Apartment erhält der Gast bei Einzug einen Haus-/Türschlüssel, die bei Abreise dem Beherbergungsbetrieb zurückzugeben sind. Wird ein ausgehändigter Schlüssel verloren oder bei der Abreise nicht abgegeben, so wird dies mit einer Gebühr von 40,00 Euro berechnet.

b. Der Kunde hat das Serviced Apartment sowie die Gemeinschaftsräume und -einrichtungen pfleglich und schonend zu behandeln.

c. Das Inventar der Serviced Apartments darf nicht entfernt werden. Die Anbringung bzw. das Aufstellen von Dekorationsgegenständen an den Wänden ist untersagt.

d. Der Kunde haftet dem Beherbergungsbetrieb für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht verursacht werden, insbesondere auch, wenn die Räume unzureichend gelüftet, gereinigt, beheizt oder nicht ausreichend gegen Frost geschützt werden.

VIII. Haftung des Beherbergungsbetriebs

1. Der Beherbergungsbetrieb haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtung aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Beherbergungsbetrieb die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob vorsätzlichen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebs beruhen. Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllung gleich.

Erkennbare Mängel oder sonstige Schäden im oder am Serviced Apartment oder dessen Einrichtung sind dem Beherbergungsbetrieb vom Kunden unverzüglich anzuzeigen. Für durch verspätete Anzeige verursachte weitere Schäden haftet der Kunde. De Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt unberührt.

2. Für vom Kunden eingebrachte Sachen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die gesetzlichen Haftungshöchstbeträge der §§ 701 ff. BGB. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nachdem er von dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung Kenntnis erlangt hat, dem Beherbergungsbetrieb Anzeige macht (§ 703 BGB).

3. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem hauseigenen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und Fahrräder und deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Beherbergungsbetrieb übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung. Nachsendungen gegen Entgelt werden nicht angenommen. Ein Verwahrungsvertrag kommt hierdurch nicht zustande.

5. Der Kunde haftet für alle Schäden, die der Gast selbst, seine Mitarbeiter oder seine Besucher im Beherbergungsbetrieb oder am Inventar selbst schuldhaft verursacht hat.

6. Für Fundsachen wird keine Haftung übernommen. Sie werden nur auf Anfrage gegen Entgelt zurückgesendet. Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich zur Aufbewahrung    von 6 Monaten. Danach werden die Fundsachen entsorgt.

7. Soweit der Beherbergungsbetrieb für den Kunden Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt dieser im Namen und auf Rechnung des Gastes; der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt den Beherbergungsbetrieb von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

IX. Betreten des Serviced Apartments

1. Der Beherbergungsbetrieb, dessen Beauftragte oder Bevollmächtigte sind im Rahmen der vom Kunden gebuchten Zusatzleistungen (z.B. Reinigung, Betten- und Handtuchwechsel, Einkaufsservice, etc.) jederzeit berechtigt das Serviced Apartment zu betreten. Die Leistungserbringung erfolgt in der Regel im Rahmen der mit dem Kunden vorabgestimmten Leistungszeiten. Können Leistungszeiten im Einzelfall nicht eingehalten werden, ist die Leistungserbringung unter Wahrung der größtmöglichen Rücksichtnahme gegenüber dem Gast (z.B. Ankündigung des Eintritts durch Klopfzeichen, sorgfältiges sich vergewissern, dass der Gast nicht gestört wird, etc.) vorzunehmen. Ein Anspruch auf Leistungserbringung zu einer bestimmten Tageszeit besteht nicht.

2. Bei Gefahr ist dem Beherbergungsbetrieb, dessen Beauftragte oder Bevollmächtigte der Zutritt zu jeder Tages- und Nachtzeit gestattet.

3. Im Übrigen ist der Beherbergungsbetrieb, dessen Beauftragte oder Bevollmächtigte zum Betreten des Serviced Apartments zum Zwecke der Besichtigung und Prüfung nach vorheriger Anmeldung berechtigt.

4. Bei Abwesenheit des Kunden von mehr als 2 Wochen hat er alle Wasserzuläufe zu schließen und den Schlüssel/die Karte beim Beherbergungsbetrieb zu hinterlegen.

 

 

X. Laufzeit des Beherbergungsvertrages

1. Eine Buchung kann für mindestens 4 ÜE (4 Übernachtungen)  und für höchstens 6 Monate (inklusive etwaiger Vertragsverlängerung) vorgenommen werden. Eine stillschweigende Verlängerung durch fortgesetzten Gebrauch findet nicht statt.

2. Preiserhöhungen bei Vertragsverlängerungen/ Neubuchungen bleiben vorbehalten.

XI. Internet

Die Internetnutzung erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden. Für die über das Internet übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde selbst verantwortlich und kostentragungspflichtig. Der Kunde verpflichtet sich bei der Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten und dabei insbesondere keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte abzurufen oder zu verbreiten, keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen, die geltenden Jugendschutzvorschriften einzuhalten, keine belästigenden, verleumderischen, bedrohlichen oder sonst rechtswidrigen Inhalte zu versenden oder zu verbreiten, den Internetzugang nicht zur Versendung von Massen- oder Kettennachrichten („Spam“) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen und im Übrigen überhaupt alles zu unterlassen, was ihn selbst und/oder den Beherbergungsbetrieb Haftungsansprüchen Dritter aussetzen könnte. Der Kunde stellt den Beherbergungsbetrieb demgemäß von allen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Internets und/oder einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Ziffer XIV. beruhen. Dieser Freistellungsanspruch umfasst auch sämtliche dem Beherbergungsbetrieb durch die gerichtliche oder außergerichtliche Inanspruchnahme und Anspruchsabwehr entstehenden Kosten und Aufwendungen.

XII. Rückgabe des Serviced Apartments

1. Bei Beendigung der Buchung ist das Serviced Apartment am Tag der Abreise sauber, vollständig geräumt und im selben Zustand wie bei der Anreise bis spätestens 10:00 Uhr zurückzugeben. Auf vorstehend Ziffer VI. Nr. 3 wird verwiesen.

2. Bei Abreise sind ferner:

  • alle Fenster zu schließen;
  • alle elektrischen Geräte, außer dem Kühlschrank, abzuschalten;
  • sämtlicher Müll in die dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen;
  • alle Schlüssel und sonst überlassenen Zutritts- und Zugangsmittel des Serviced Apartments auf den Esstisch zu legen;
  • alle etwaig gebuchten Zusatzleistungen vollständig in den bei Einzug erhaltenen Boxen bereitzustellen.

3. Die Endreinigung wird vom Beherbergungsbetrieb durchgeführt und nur bei außergewöhnlich starken Verschmutzungen mit zusätzlich entstehenden Reinigungskosten im Rahmen einer Sonderreinigung dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei während des Aufenthalts des Kunden erkannten übermäßigen Verunreinigungen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche wegen übermäßiger Verschmutzung bleiben vorbehalten.

4. Bei Rückgabe wird ein Rückgabeprotokoll gefertigt, in das die vorhandenen Schäden sowie etwaig fehlendes Inventar aufzunehmen sind. Bei personenloser Rückgabe (z.B. Key-Box) erstellt der Beherbergungsbetrieb das Rückgabeprotokoll nach Inaugenscheinnahme des Serviced Apartments. Etwaige Abweichungen zwischen dem Übergabe- und dem Rückgabeprotokoll sind vom Beherbergungsbetrieb unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden zu rügen. Andernfalls gelten der Zustand sowie das vorhandene Inventar als genehmigt.

5. Etwaige Beschädigungen im oder am Serviced Apartment, Beschädigungen oder das Fehlen von Inventar oder Beschädigungen der Gemeinschaftsflächen und/oder deren Einrichtungen werden über die vom Kunden bei der Buchung anzugebenden Kreditkarte abgerechnet. Im Falle der Einräumung alternativer Zahlungsmethoden und der Stellung einer anderweitig vereinbarten Sicherheit, werden entsprechende Schäden und Inventarfehlstände mit dieser Sicherheit verrechnet, soweit diese nicht vorher in Anspruch genommen wurde. Etwaige über das beim Kunden zur Verfügung stehende Kreditartenlimit oder über die anderweitig zur Verfügung gestellte Sicherheit hinausgehende Schäden werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt und, soweit bereits bei Abreise im Rahmen der Übergabe erkannt, mit der Schlussrechnung abgerechnet.

XIII. Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten

1. Nach der gesetzlichen Regelung in § 29 Abs.1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) ist jede natürliche Person, die in Beherbergungsstätten für länger als sechs Monate aufgenommen wird verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Für Personen die im Inland nicht für eine Wohnung gemeldet sind, gilt die Meldepflicht sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten übersteigt.

2. Sobald die Person auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich und wirkt zum Tag des Auszugs.

3. Der Beherbergungsbetrieb weist den Gast ausdrücklich auf die bestehende besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten hin. Die nicht erfolgte, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Anmeldung kann ebenso wie die nicht erfolgte oder nicht rechtzeitige Abmeldung mit einer Geldbuße von bis zu tausend Euro geahndet werden.

4. Der Beherbergungsbetrieb ist seinerseits dazu verpflichtet bei der behördlichen Anmeldung und Abmeldung mitzuwirken und hierzu der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug innerhalb der zuvor genannten Fristen schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Beherbergungsbetrieb hält hierzu spezielle Formulare bereit und wird dem Gast den Ein- oder Auszug in Übereinstimmung mit den vorstehenden Regelungen bestätigen. Der Gast verpflichtet sich hierbei dazu eine vom ihm zu unterschreibende Bestätigung abzugeben, in der er dem Beherbergungsbetrieb bestätigt, dass sein Aufenthalt im Serviced Apartment lediglich vorübergehend ist und er spätestens bei Auszug eine ordnungsgemäße Abmeldebestätigung vorzulegen hat (Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten; keine dauerhafte Wohnsitzbegründung). Die Abgabe der Wohnungsgeberbestätigung und die Erfüllung der besonderen Mitwirkungspflichten des  Beherbergungsbetriebes  bei der An- und Abmeldung ist hiervon nicht abhängig.

 

 

XIV. Schlussbestimmung

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast oder Bucher sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand –auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand - 01.01.2021

 

Wohnen auf Zeit in Weingarten, Barbara & Udo Schneider, Pfärricher Str. 4, 88279 Amtzell waz-weingarten.de, infowaz-weingartende, Tel.: 07520-967 890